Zeltverleih
Das FEZ-Berlin stellt Zeltmaterial zur Gestaltung von Ferienlagern und Veranstaltungen mit Berliner Kinder und Jugendlichen, soweit dies möglich ist, zu einem geringen Nutzungsentgelt bereit.
Die Bereitstellung von Zeltmaterial erfolgt mit Unterstützung durch das Landesjugendamt für Bildung, Jugend und Sport und durch das FEZ-Berlin.
Zum Verleih verfügbar: Zelte (SG 20) und Zelte (SG 50)
Nutzungsbedingungen und Aufbauanleitung Zelte (PDF) (Stand 01.01.24)
Antragstellung
Anträge auf Nutzung von Zelten können formlos von Jugendeinrichtungen des Senats, Berliner Bezirksämtern, Schulen, Freien Trägern usw. für Jugendveranstaltungen, Ferienlager gestellt werden. Das weitergeben der Zelte an andere Träger ist ohne unser Einverständnis nicht gestattet und kann zu Folgen führen.
Hinweis: Verleih an Privatpersonen ist nicht vorgesehen!
Die Anträge für die Osterferien- und Pfingstferien bitten wir auch dieses Jahr bis zum 1. März per Mail an Zeltverleih(at)FEZ-Berlin.de zu senden. Danach kann dann nur noch begrenzt vorhandenes Material ausgegeben werden.
Der Antrag ist im Original auf Kopfbogen oder mit dem Stempel des Trägers zu stellen. Bitte geben Sie an um welche Jugendveranstaltung mit Berliner Kindern es sich handelt und wo sie stattfindet. Des weiteren ist eine im Berliner Netz erreichbare Telefonnummer und Adresse anzugeben. Bitte die Originalunterschrift auf dem Antrag nicht vergessen.
Je nach verfügbarem Zeltmaterial in dem jeweiligen Zeitraum bekommen Sie dann einen Bescheid zugesendet. Nach Ende der Maßnahme nicht zurückgegebene Stücke werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
Für die Nutzung der Zelte wird folgender Aufwendungsersatz erhoben.
Bei Absagen, die erst einen Monat vor Bestelldatum für die Sommerferien oder zwei Tage bei sonstigen Terminen erfolgen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der ausfallenden Summe aber mindestens € 10,- erhoben.
Änderungen vorbehalten!
SG 20 (5m x 4,70 m) | Grundbetrag für die Nutzung | € 20,- | |
SG 20 | zuzüglich je Nutzungstag | € 7,50 | |
SG 20 | Pauschalbetrag für eine Dauernutzung (Kalenderjahr) | € 287,50 | |
SG 50 (10m x 5,70 m) | Grundbetrag für die Nutzung | € 25,- | |
SG 50 | zuzüglich je Nutzungstag | € 11,25 | |
SG 50 | Pauschalbetrag für eine Dauernutzung (Kalenderjahr) | € 437,50 |
Nutzungsbedingungen
Der Abschluss dieses zivilrechtlichen Vertrages und die Rückgabe des Materials bei Beendigung des Vertrages können nur vom/von der Entleihenden selbst oder von den schriftlich Beauftragten und Bevollmächtigten vorgenommen werden.
Das Zeltmaterial wird den Benutzer*innen für einen Aufwendungsersatz zur Verfügung gestellt. Es muss mit eigenem Ladepersonal abgeholt werden.
Die entleihende Person oder ihr*e Beauftragte*r haben bei der Abholung die Vollständigkeit zu prüfen. Abholung und Rückgabe sind vorher schriftlich per E-Mail zu vereinbaren.
Der/Die Entleihende verpflichtet sich, das Material sorgfältig zu behandeln und nur für den im Antrag angegebenen Zweck zu verwenden. Außerdem ist das Material in trockenem und sauberem Zustand unter Vorlage dieses Vertrages zurückzugeben.
Der/Die Entleihende verpflichtet sich, bei Rückgabe der Materialien auf Schäden, die nicht auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, hinzuweisen. Bei undichten Zelten aufgrund fehlerhafter Imprägnierung ist die Zeltnummer mitzuteilen.
Sollte eine Rückgabe in trockenem Zustand nicht möglich sein, so sind die noch nassen bzw. feuchten Zelte entsprechend zu kennzeichnen, sodass im FEZ durch sofortiges Trocknen Schimmelschäden verhindert werden können. Falls Zelte verschimmeln, die bei Rückgabe nicht als feucht gekennzeichnet wurden, wird die Reinigung oder ggf. der Ersatz der Zelthaut dem/der Entleihenden in Rechnung gestellt.
Die KJfz-L-gBmbH behält sich ferner vor, diejenigen Entleihenden auszuschließen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen und in erheblichem Umfang oder wiederholt durch unsachgemäße Behandlung, mangelnde Aufsicht oder Duldung von Beschädigungen des Materials ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber fremdem Eigentum nicht nachkommen.
Beim Auf- und Abbau sind die mitgelieferten Gewebeplanen als Unterlage zu nutzen.
Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins ist der vertraglich vereinbarte Aufwendungsersatz auch für den Zeitraum der Terminüberschreitung weiter zu zahlen.
Der/Die Entleihende verpflichtet sich, in Verlust geratene oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene Teile des Materials zu ersetzen.
Versicherungsschutz für das Material wird von der Verleihenden nicht übernommen.
Der/Die Entleihende verpflichtet sich, das Material nicht an Dritte weiterzugeben und weitere mit der Nutzung des Materials beauftragte Personen über die Bestimmungen dieses Vertrages zu informieren.
Die Nutzungsbedingungen und die Hinweise zur Behandlung und Pflege der Zelthaut werden zur Kenntnis genommen und anerkannt.
Auf die unabhängig hiervon bestehende Schadensersatzpflicht des/der Entleihenden bei unsachgemäßer Behandlung des Materials und dadurch entstehender Beschädigungen desselben wird hingewiesen.
Das Material wird nur gegen Vorlage des Einzahlungsscheines ausgehändigt.
Nutzungsbedingungen und Aufbauanleitung Zelte (PDF) (Stand 01.01.24)
Wichtige Hinweise zur Behandlung und Pflege der Zelthaut
Die fäulniswidrige und wasserabstoßende Imprägnierung der Zelthäute ist das A und O und muss deshalb auch besonders gepflegt werden. Daher sind die Zelthäute NICHT mit Insektenspray, Raumspray oder ähnlichem zu besprühen, weil diese Mittel Inhaltsstoffe enthalten, die die Imprägnierung angreifen. Ebenso angegriffen wird die Imprägnierung durch Waschmittel oder andere chemische Reinigungsmittel. Dies ist bedauerlich, weil bei einer Reinigung mit klarem Wasser kaum Verschmutzungen entfernt werden können. Wir bitten Sie, sich mit den Verschmutzungen abzufinden und keine Versuche mit Reinigungsmitteln zu unternehmen. Die Erfahrung zeigt, dass die Zelthaut trotz Nachimprägnierung nicht mehr auf Dauer wasserdicht ist und sogar seine Fasson verliert und somit unbrauchbar wird.
Für die Einlagerung der Zelte gilt:
Die Zelthaut muss im trockenen Zustand abgebaut oder sofort vollkommen nachgetrocknet werden. Die Zelthaut darf aber nicht in zu trockenen und warmen Räumen lagern. Ideal sind Räume mit einer Temperatur von 18° C bis 21° C und einer rel. Luftfeuchtigkeit von mind. 65 %.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass:
- die Stützstangen unbedingt mit den Rundstahlpflöcken befestigt werden, um so einen sicheren Stand zu garantieren und Beschädigungen am Zelt zu vermeiden
- Zelte nicht bemalt, beschriftet, beklebt oder besprüht werden
- Zeltpflöcke nur mit geeignetem Werkzeug eingeschlagen und wieder herausgezogen werden
- Zelte bei starkem Wind zusätzlich zu sichern sind
- die Zelthäute beim Transport von scharfen und spitzen Gegenständen zu trennen sind
Aufbauanleitung
Zelt SG 50
Bodenfläche: 10 m x 5,64 m = 56,40 qm
Höhe: 1,73 m (2,50 m)
Gewicht: 131 kg
Volumen: 0,58 qm
Zelt SG 20
Bodenfläche: 5 m x 4,74 m = 23,70 qm
Höhe: 1,73 m (2,50 m)
Gewicht: 71 kg
Volumen: 0,32 qm
Beim SG20 Zelt sind die Längststangen 2,44 m und die Dachstangen 1,94 m lang, beim SG50 Zelt ist es umgekehrt, da sind die Längststangen 1,94 m und die Dachstangen 2,44 m lang.
Aufbauanleitung der Sanitär- und Aufenthaltszelte
Zuerst werden die Gerüststangen auf dem Boden ausgebreitet und die Knoten verteilt.
Die dreiarmigen Knoten gehören an den Anfang und das Ende des Zeltes, die vierarmigen zu den Mittelbindern.
Es wird zunächst nur das Dach, an einem Giebel beginnend, zusammengebaut. Es wird ein Feld fertiggestellt, ehe das nächste Feld begonnen wird. Die Seitenstützen mit Füßen werden vorerst nicht verwendet.
Das Dachgerüst ist jetzt so niedrig, dass man bequem die Zelthaut auflegen kann.
Das Gerüst wird nun einseitig an einer Längstseite angehoben und zwar gleichzeitig und gleichmäßig an den seitlichen Verbindungsstücken. Die Seitenstützen mit Bodenplatten werden aufgesteckt und die Zelthaut an dieser Seite heruntergezogen. Sie kann sofort mit den Schnallgurten an den Bodenplatten befestigt werden.
Das Gleiche wird anschließend an der anderen Zeltseite durchgeführt.
Bevor das Gerüst verankert wird, ist es auszurichten. Das bedeutet, dass das Gerüst, welches durch die Elastizität der Rohre und das Gewicht der Zelthaut gespreizt ist, auf Maß zusammengezogen werden muss.
SG20 Zelt: Länge 5,00 m Breite 4,74 m
SG50 Zelt: Länge 10,00 m Breite 5,64 m
Der Zelteingang muss sich leicht schließen lassen, ohne dass die Schnüre übermäßig stramm sind.
Die runden Stahlpflöcke werden durch die Schlitze der Bodenplatten geschlagen, die Profilpflöcke sind für die übrige Zeltbefestigung bestimmt.
An den Ecken der Zelte befinden sich Ringe, die der Befestigung von Sturmleinen dienen können. Eine solche Abspannung soll nur in Ausnahmefällen verwendet werden, da sie die Zelthaut in unnötiger Weise spannt.
Nutzungsbedingungen und Aufbauanleitung Zelte (PDF) (Stand 01.01.24)