
Zeltverleih
Das FEZ-Berlin stellt Zeltmaterial zur Gestaltung von Ferienlagern und Veranstaltungen mit Berliner Kinder und Jugendlichen, soweit dies möglich ist, zu einem geringen Nutzungsentgelt bereit.
Die Bereitstellung von Zeltmaterial erfolgt mit Unterstützung durch das Landesjugendamt für Bildung, Jugend und Sport und durch das FEZ-Berlin.
Zum Verleih verfügbar:
Zelte (SG 20) und Zelte (SG 50)
Antragstellung
Anträge auf Nutzung von Zelten können formlos von Jugendeinrichtungen des Senats, Berliner Bezirksämtern, Schulen, Freien Trägern usw. für Jugendveranstaltungen, Ferienlager gestellt werden. Das weitergeben der Zelte an andere Träger ist ohne unser Einverständnis nicht gestattet und kann zu Folgen führen.
Hinweis: Verleih an Privatpersonen ist nicht vorgesehen!
Die Anträge für die Osterferien- und Pfingstferien bitten wir auch dieses Jahr bis zum 1. März per Briefpost im Original mit Unterschrift zu senden. Danach kann dann nur noch begrenzt vorhandenes Material ausgegeben werden.
Der Antrag ist im Original auf Kopfbogen oder mit dem Stempel des Trägers zu stellen. Bitte geben Sie an um welche Jugendveranstaltung mit Berliner Kindern es sich handelt und wo sie stattfindet. Des weiteren ist eine im Berliner Netz erreichbare Telefonnummer und Adresse anzugeben. Bitte die Originalunterschrift auf dem Antrag nicht vergessen.
Je nach verfügbarem Zeltmaterial in dem jeweiligen Zeitraum bekommen Sie dann einen Bescheid zugesendet. Nach Ende der Maßnahme nicht zurückgegebene Stücke werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
Für die Nutzung der Zelte wird folgender Aufwendungsersatz erhoben.
Bei Absagen, die erst einen Monat vor Bestelldatum für die Sommerferien oder zwei Tage bei sonstigen Terminen erfolgen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der ausfallenden Summe aber mindestens € 10,- erhoben.
Änderungen vorbehalten!
SG 20 (5m x 4,70 m) | Grundbetrag für die Nutzung | € 20,- | |
SG 20 | zuzüglich je Nutzungstag | € 7,50 | |
SG 20 | Pauschalbetrag für eine Dauernutzung (Kalenderjahr) | € 287,50 | |
SG 50 (10m x 5,70 m) | Grundbetrag für die Nutzung | € 25,- | |
SG 50 | zuzüglich je Nutzungstag | € 11,25 | |
SG 50 | Pauschalbetrag für eine Dauernutzung (Kalenderjahr) | € 437,50 |
Nutzungsbedingungen
Der Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages und die Rückgabe des Materials bei Beendigung des Vertrages können nur von dem Entleiher/ der Entleiherin selbst oder von den schriftlich Beauftragten und Bevollmächtigten vorgenommen werden.
Der Entleiher/ die Entleiherin oder sein Beauftragter/ seine Beauftragte haben bei der Abholung und Rückgabe an der Vollständigkeitsprüfung teilzunehmen.
Der Entleiher/ die Entleiherin verpflichtet sich, das Material sorgfältig zu behandeln und nur für den im Antrag angegebenen Zweck zu verwenden.
Der Entleiher/ die Entleiherin verpflichtet sich, das Material in trockenem und sauberem Zustand unter Vorlage dieses Vertrages zurückzugeben. Beschädigte Teile des Materials sind zu kennzeichnen und die Ursache ist mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins ist der vertraglich vereinbarte Aufwendungsersatz auch für den Zeitraum der Terminüberschreitung weiter zu zahlen.
Der Entleiher/ die Entleiherin verpflichtet sich, in Verlust geratene oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene Teile des Materials zu ersetzen. Versicherungsschutz für das Material wird von dem Verleiher/ der Verleiherin nicht übernommen.
Der Entleiher/ die Entleiherin verpflichtet sich, das Material nicht an Dritte weiterzugeben und weitere mit der Nutzung des Materials beauftragte Personen über die Bestimmungen dieses Vertrages zu informieren.
Das Informations- und Merkblatt zum Zeltmaterialverleih, die Nutzungsbedingungen und die Hinweise zur Behandlung und Pflege der Zelthaut werden zur Kenntnis genommen und anerkannt. Das Material wird nur gegen Vorlage des Einzahlungsscheines ausgehändigt.
Sanitär- und Aufenthaltszelte
Zelt SG 50
Bodenfläche: 10 m x 5,64 m = 56,40 qm
Höhe: 1,73 m (2,50 m)
Gewicht: 131 kg
Volumen: 0,58 qm
Zelt SG 20
Bodenfläche: 5 m x 4,74 m = 23,70 qm
Höhe: 1,73 m (2,50 m)
Gewicht: 71 kg
Volumen: 0,32 qm
Allgemein Anleitung:
Zuerst werden die Gerüststangen auf dem Boden ausgearbeitet und die Gerüstgabeln verteilt. Die dreiarmigen Gabeln gehören an den Anfang und das Ende des Zeltes, die vierarmigen zu den Mittelbindern.
Es werden zunächst nur die Dach- und Traufstangen, an einem Giebel beginnend, zusammengebaut. Es wird ein Feld von Binder zu Binder fertiggestellt, ehe mit dem nächsten Feld begonnen wird. Die Seitenstützen werden vorerst nicht verwendet.
Das Dachgerüst ist jetzt so niedrig, dass man bequem die Zelthaut auflegen kann. Sie wird auseinander gerollt, auf den First gelegt und seitwärts bis zu den Traufstangen herunter gezogen.
Das Gerüst wird einseitig angehoben, und zwar gleichzeitig und gleichmäßig an den seitlichen Gerüstgabeln. Die Seitenstützen mit Bodenplatten werden aufgesteckt und gleichmäßig an den seitlichen Gerüstgabeln. Die Seitenstützen mit Bodenplatten werden aufgesteckt und die Zelthaut an dieser Seite herunter gezogen. Sie kann sofort mit den Schnallgurten an den Bodenplatten befestigt werden. - Das gleiche wird anschließend an der anderen Zeltseite durchgeführt.
Es ist wichtig, dass beim Aufziehen einer neuen Zelthaut alle Bodenverbindungen nur wenig gespannt werden, damit das Gewebe, dass durch Aufnahme von Feuchtigkeit noch ein läuft, sich dem Gerüst anpassen kann.
Bevor das Gerüst verankert wird, ist es auszurichten, das bedeutet, dass das Gerüst, welches durch die Elastizität der Rohre und das Gewicht der Zelthaus gespreizt ist, auf das in dieser Liste angegebene Maß zusammengezogen werden muss. Der Zelteingang muss sich leicht schließen lassen, ohne dass die Schnüre übermäßig stramm sind.
Die runden Stahlpflöcke werden durch die Schlitze der Bodenplatte geschlagen, die Profilblöcke sind für die übrige Zeltbefestigung bestimmt.
An den Ecken der Zelte befinden Sich Ringe, die der Befestigung von Sturmleinen dienen können.
Eine solche Abspannung soll nur in Ausnahmefällen verwendet werden, weil sie die Zelthaut in unnötiger Weise spannt.